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   LSG Sachsen-Anhalt, 06.06.2012 - L 3 R 314/11   

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https://dejure.org/2012,27758
LSG Sachsen-Anhalt, 06.06.2012 - L 3 R 314/11 (https://dejure.org/2012,27758)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.06.2012 - L 3 R 314/11 (https://dejure.org/2012,27758)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Juni 2012 - L 3 R 314/11 (https://dejure.org/2012,27758)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 51 Abs 2 SGB 1 vom 30.07.2004, § 52 SGB 1, § 54 Abs 3 SGB 1, § 54 Abs 4 SGB 1, § 54 Abs 5 SGB 1
    Rentenversicherung - Altersrente - Verrechnung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen, Umlagen, Säumniszuschlägen sowie Kosten und Gebühren der Zwangsvollstreckung - Beitragsansprüche iSv § 51 Abs 2 SGB 1 - Erklärung durch Verwaltungsakt - keine Beachtung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verrechnung einer Altersrente mit einer Forderung wegen ausstehender Gesamtsozialversicherungsbeiträge nebst Umlagen, Säumniszuschlägen und Gebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 96; SGB I § 52; SGB IV § 28e Abs. 1 S. 2
    Zulässigkeit der Verrechnung einer Altersrente mit einer Forderung wegen ausstehender Gesamtsozialversicherungsbeiträge nebst Umlagen, Säumniszuschlägen und Gebühren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - L 3 R 347/09

    Verrechnung einer bewilligten Regelaltersrente mit einer bestandskräftig

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.06.2012 - L 3 R 314/11
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verwaltungsakte der Beklagten und der Beigeladenen sowie der Gerichtsakte des erledigten Streitverfahrens L 3 R 347/09 B ER, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.

    Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf die Ausführungen in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 2. September 2010 in dem Verfahren L 3 R 347/09 B ER.

    Hinsichtlich der Rechtsgrundlagen und weiteren Begründung wird auf die Ausführungen des Senats in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 2. September 2010 in dem Verfahren L 3 R 347/09 B ER Bezug genommen (vgl. ferner BSG, Urteil vom 7. Februar 2012 - B 13 R 85/09 R -, juris Rdnr. 48ff.).

    Der Senat verweist auf seine Ausführungen in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 2. September 2010 in dem Verfahren L 3 R 347/09 B ER (vgl. ferner Urteil BSG vom 7. Februar 2012 - B 13 R 85/09 R -, juris Rdnr. 57 ff; Häußler in Hauck/Noftz, a.a.O., § 51 Rn. 12; Seewald in Kassler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, § 51 Rn. 18).

    Der Senat verweist auch insoweit zum einen auf seine Ausführungen in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 2. September 2010 in dem Verfahren L 3 R 347/09 B ER.

  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07

    Verrechnungsermächtigung eines Sozialleistungsträgers in der Insolvenz

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.06.2012 - L 3 R 314/11
    Mit Schreiben vom 13. August und 26. August 2008 teilte der Kläger mit, die beabsichtigte Verrechnung erachte er - unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 29. Mai 2008 (IX ZB 51/07) - als nicht zulässig.

    Insoweit liege auch den vom Kläger angeführten Entscheidungen des BSG vom 10. Dezember 2003 (B 5 RJ 18/03 R) und des BGH vom 29. Mai 2008 (IX ZB 51/07) ein anderer Sachverhalt zugrunde.

    Das LSG habe das Urteil des BGH vom 29. Mai 2008 (IX ZB 51/07) nicht richtig gelesen.

  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.06.2012 - L 3 R 314/11
    Bei den von der Beigeladenen zur Verrechnung gestellten Forderungen von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen, Umlagen, Säumniszuschlägen sowie Kosten und Gebühren der Zwangsvollstreckung handelt es sich um "Beitragsansprüche" im Sinne des § 51 Abs. 2 SGB I (BSG, Urteil vom 30. Juni 1981 - 5b/5 RJ 18/80 - und Urteil vom 7. Februar 2012 - B 13 R 85/09 R -, jeweils juris).

    Hinsichtlich der Rechtsgrundlagen und weiteren Begründung wird auf die Ausführungen des Senats in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 2. September 2010 in dem Verfahren L 3 R 347/09 B ER Bezug genommen (vgl. ferner BSG, Urteil vom 7. Februar 2012 - B 13 R 85/09 R -, juris Rdnr. 48ff.).

    Der Senat verweist auf seine Ausführungen in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 2. September 2010 in dem Verfahren L 3 R 347/09 B ER (vgl. ferner Urteil BSG vom 7. Februar 2012 - B 13 R 85/09 R -, juris Rdnr. 57 ff; Häußler in Hauck/Noftz, a.a.O., § 51 Rn. 12; Seewald in Kassler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, § 51 Rn. 18).

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.06.2012 - L 3 R 314/11
    Im Übrigen ergebe sich eine fehlende Verrechnungsmöglichkeit auch aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 5 RJ 18/03 R -), wonach eine Verrechnung bei laufenden Bezügen nur in einem Zeitraum von zwei Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässig sei (§ 114 Abs. 2 InsO); dieser Zeitraum sei jedoch abgelaufen.

    Insoweit liege auch den vom Kläger angeführten Entscheidungen des BSG vom 10. Dezember 2003 (B 5 RJ 18/03 R) und des BGH vom 29. Mai 2008 (IX ZB 51/07) ein anderer Sachverhalt zugrunde.

  • BSG, 31.08.2011 - GS 2/10

    Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.06.2012 - L 3 R 314/11
    Der Senat folgt der Auffassung des 13. Senats, nach der eine Verrechnung in diese Handlungsform gekleidet werden kann (vgl. BSG, Beschluss vom 5. Februar 2009 - B 13 R 13/08 R -, Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2010 - B 13 R 76/09 R -, beide juris) und des Großen Senats des BSG (vgl. Beschluss vom 31. August 2011 - GS 2/10 -, juris).
  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 13/08 R

    Aussetzung der Rentenanpassung 2005 - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.06.2012 - L 3 R 314/11
    Der Senat folgt der Auffassung des 13. Senats, nach der eine Verrechnung in diese Handlungsform gekleidet werden kann (vgl. BSG, Beschluss vom 5. Februar 2009 - B 13 R 13/08 R -, Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2010 - B 13 R 76/09 R -, beide juris) und des Großen Senats des BSG (vgl. Beschluss vom 31. August 2011 - GS 2/10 -, juris).
  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R

    Vorlage an den Großen Senat - Verrechnung - Erklärung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.06.2012 - L 3 R 314/11
    Der Senat folgt der Auffassung des 13. Senats, nach der eine Verrechnung in diese Handlungsform gekleidet werden kann (vgl. BSG, Beschluss vom 5. Februar 2009 - B 13 R 13/08 R -, Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2010 - B 13 R 76/09 R -, beide juris) und des Großen Senats des BSG (vgl. Beschluss vom 31. August 2011 - GS 2/10 -, juris).
  • BSG, 05.02.2009 - B 13 R 31/08 R

    Erklärung der Verrechnung - Verwaltungakt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.06.2012 - L 3 R 314/11
    Der Senat folge der Auffassung des 13. Senats des BSG im Beschluss vom 5. Februar 2009 - B 13 R 31/08 R -, nach der eine Verrechnung in Form eines Verwaltungsaktes vorgenommen werden könne.
  • BSG, 30.06.1981 - 5b/5 RJ 18/80

    Umlage - Beitragsanspruch - Aufrechnung - Konkursverfahren -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.06.2012 - L 3 R 314/11
    Bei den von der Beigeladenen zur Verrechnung gestellten Forderungen von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen, Umlagen, Säumniszuschlägen sowie Kosten und Gebühren der Zwangsvollstreckung handelt es sich um "Beitragsansprüche" im Sinne des § 51 Abs. 2 SGB I (BSG, Urteil vom 30. Juni 1981 - 5b/5 RJ 18/80 - und Urteil vom 7. Februar 2012 - B 13 R 85/09 R -, jeweils juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - L 6 R 163/13

    Verrechnung von Sozialleistungsansprüchen mit rückständigen Beiträgen im

    Das Interesse an der vollständigen und rechtzeitigen Realisierung der Einnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Systems der sozialen Sicherung nach Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) überwiegt als Interesse der Versichertengemeinschaft das Interesse des Klägers an einer ungekürzten Auszahlung seines Altersrentenanspruchs (Thüringer Landessozialgericht >LSG<, Beschluss vom 18.07.2011 - L 6 R 95/11 B ER -, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.06.2012 - L 3 R 314/11 -, juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 23.04.2013 - L 20 R 819/09 -, juris, vgl. auch jurisPR InsR 17/2013 Anm. 6).
  • LSG Bayern, 23.04.2013 - L 20 R 819/09

    Verrechnung offener Beitragsansprüche gegen laufende Geldleistungen -

    Den wirtschaftlichen Interessen des Klägers kann jedoch ausreichend im Rahmen der Prüfung der Hilfebedürftigkeit und der der Beklagten obliegenden Ermessensausübung im Rahmen der §§ 52, 51 Abs. 2 SGB I Rechnung getragen werden (vgl. hierzu auch Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 06.06.2012 - L 3 R 314/11 - sowie den Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 18.07.2011 - L 6 R 95/11 B ER, jeweils veröffentlicht bei juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - L 2 R 148/13

    Angabe der Anschrift - Ausnahmen - Wohnsitz im Ausland / hier: Kenia

    Das Interesse an der vollständigen und rechtzeitigen Realisierung der Einnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Systems der sozialen Sicherung nach Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) überwiegt als Interesse der Versichertengemeinschaft das Interesse des Klägers an einer ungekürzten Auszahlung seines Altersrentenanspruchs (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 18. Juli 2011 - L 6 R 95/11 B ER -, LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6. Juni 2012 - L 3 R 314/11 -, Bayerisches LSG, Urteil vom 23. April 2013 - L 20 R 819/09 -, alle zitiert nach Juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2016 - L 1 R 471/15

    Entscheidung über die Verrechnung bestandskräftiger Beitragsforderungen mit

    Das Interesse an der vollständigen und rechtzeitigen Realisierung der Einnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Systems der sozialen Sicherung nach Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz überwiegt als Interesse der Versichertengemeinschaft das Interesse des Antragstellers an einer ungekürzten Auszahlung des Rentenanspruchs (vgl. BSG, Urteil vom 7. Februar 2012 - B 13 R 85/09 R - Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 18. Juli 2011 - L 6 R 95/11 B ER; Sächsisches LSG, Urteil vom 6. Juni 2012 - L 3 R 314/11 - Bayerisches LSG, Urteil vom 23. April 2013 - L 20 R 819/09 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2015 - L 2 R 148/13 -, jeweils juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 R 4256/13
    Nach § 51 Abs. 2 SGB I kann der zuständige Leistungsträger (u.a.) mit Beitragsansprüchen (dazu gehören auch Umlagen sowie Säumniszuschläge - LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 06.06.2012, - L 3 R 314/11 - und Beschl. v. 10.03.2015, - L 1 R 425/15 ER-B - BSG, Urt. v. 30.06.1981, - 5b/5 RJ 18/80 -, alle in juris) gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen bis zu deren Hälfte aufrechnen, wenn der Leistungsberechtigte nicht nachweist, dass er dadurch hilfebedürftig im Sinne der Vorschriften des SGB XII über die Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II wird.
  • SG Münster, 22.02.2019 - S 14 R 70/19
    Das Interesse an der vollständigen und rechtzeitigen Realisierung der Einnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Systems der sozialen Sicherung nach Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz überwiegt als Interesse der Versichertengemeinschaft das Interesse des Antragstellers an einer ungekürzten Auszahlung des Rentenanspruchs (vgl. BSG Urteil vom 7.02.2012 - B 13 R 85/09 R - Thüringer LSG Beschluss vom 18.07.2011 - L 6 R 95/11 B ER; Sächsisches LSG Urteil vom 6.06.2012 - L 3 R 314/11 - Bayerisches LSG Urteil vom 23.04.2013 - L 20 R 819/09 - LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 29.01.2015 - L 2 R 148/13 -, jeweils nach juris).
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